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Gemeindezeitung März 2024Mehr...
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04.04.2022
Kanalgebühren
Berechnung, Bescheid Erstellung, Vorschreibung
- Kanaleinmündungsabgabe - Ergänzungsabgabe - Kanalbenützungsgebühren
Die Einmündungsabgabe und die Benützungsgebühr ergeben sich durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.
Der Einheitssatz für die Einmündungsabgabe wurde mit 3 Prozent der Errichtungskosten für einen Längenmeter Kanal festgesetzt.
Die Ergänzungsabgabe wird fällig bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft.
Der Einheitssatz für die Benützungsgebühr ergibt sich durch Division der Betriebskosten der Kanalanlage durch die angeschlossenen Berechnungsflächen.
Für die Ermittlung der Berechnungsflächen sind die Gebäudeflächen, die Anzahl der angeschlossenen Geschosse und die unbebaute Fläche der Liegenschaft maßgeblich.
Kanalabgabenordnung Abwasserbeseitigung I von 2011
Kanalabgabenordnung Abwasserbeseitigung II von 2011
Verordnung Kanalbenützungsgebühr 2018
Wasserbezugsgebühr
Die Wasserbezugsgebühr beträgt EURO 1,70 zzgl. 10% UST pro m³
Wasserbereitstellungsgebühr
Der Bereitstellungsbetrag wird mit Euro 49,50 pro m³/h festgesetzt.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennleistung des Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:
Wassermesser Bereitstellungs- = Bereitstellungsgebühr
Nennbelastung x betrag in Euro
in m³/h in Euro pro m³/h
3 x 49,50 = 148,50
7 x 49,50 = 346,50
20 x 49,50 = 990
Die Umsatzsteuer (10%) gelangt gesondert zu den Wasserabgaben zur Verrechnung.
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