Meldewesen

  • Meldezettel
  • Meldeauskunft

Verwaltungsabgaben:

Kosten bei einer mündlichen Meldeauskunft:

- bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister Euro 2,10
- bei Abfrage aus dem zentralen Melderegister Euro 3,00

Kosten bei einer schriftlichen Meldeauskunft:

Euro 13,00 Bundesstempelgebühr für den schriftlichen Antrag und
Euro 2,10 Bundesverwaltungsabgabe aus dem örtlichen Melderegister (OMR) oder
Euro 3,00 Bundesverwaltungsabgabe aus dem zentralen Melderegister (ZMR) 

  • Meldebestätigung 

Euro 2,10 in bar - Bundesverwaltungsabgabe 

Kosten der allgemeinen Meldebestätigung: 

Euro 13,00 in bar - Bundesstempelgebühr
Euro 2,10 in bar - Bundesverwaltungsabgabe 

  • Wohnsitz An- und Ummeldungen 

Eine ANMELDUNG erfolgt durch Übergabe des ausgefüllten Meldezettels. 

Die Anmeldung kann erfolgen  

- durch den Meldepflichtigen
- durch einen Boten oder 
- auf dem Postweg 

Eine ABMELDUNG kann auf 2 Arten erfolgen: 

Bei der Meldebehörde (Gemeinde/Postservicestelle), die örtlich für die von der Abmeldung betroffenen Unterkunft zuständig ist oder anlässlich einer Anmeldung - auch bei der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde. 

  • Haushaltsbestätigungen 
  • Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband, Eheschließung - Zuständiges Amt ist Staatsbürgerschaftsverband Oberwölbling.

Bitte mitbringen:

- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades 
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden
  Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder)
- Meldenachweise 
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein) 

  • Polizeiliches Führungszeugnis/Strafregister 

Auch unter der Bezeichnung "Leumundszeugnis" oder "Strafregisterbescheinigung" bekannt.

 

Zuständig

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