Verwaltungsabgaben:
Kosten bei einer mündlichen Meldeauskunft:
- bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister Euro 2,10
- bei Abfrage aus dem zentralen Melderegister Euro 3,00
Kosten bei einer schriftlichen Meldeauskunft:
Euro 13,00 Bundesstempelgebühr für den schriftlichen Antrag und
Euro 2,10 Bundesverwaltungsabgabe aus dem örtlichen Melderegister (OMR) oder
Euro 3,00 Bundesverwaltungsabgabe aus dem zentralen Melderegister (ZMR)
Euro 2,10 in bar - Bundesverwaltungsabgabe
Kosten der allgemeinen Meldebestätigung:
Euro 13,00 in bar - Bundesstempelgebühr
Euro 2,10 in bar - Bundesverwaltungsabgabe
- Wohnsitz An- und Ummeldungen
Eine ANMELDUNG erfolgt durch Übergabe des ausgefüllten Meldezettels.
Die Anmeldung kann erfolgen
- durch den Meldepflichtigen
- durch einen Boten oder
- auf dem Postweg
Eine ABMELDUNG kann auf 2 Arten erfolgen:
Bei der Meldebehörde (Gemeinde/Postservicestelle), die örtlich für die von der Abmeldung betroffenen Unterkunft zuständig ist oder anlässlich einer Anmeldung - auch bei der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde.
- Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband, Eheschließung - Zuständiges Amt ist Staatsbürgerschaftsverband Oberwölbling.
Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder)
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Polizeiliches Führungszeugnis/Strafregister
Auch unter der Bezeichnung "Leumundszeugnis" oder "Strafregisterbescheinigung" bekannt.