Als Restmüll versteht man Abfälle, die in den Sack oder die Tonne passen und keiner anderen Fraktion wie z.B. zur Altstoff-, Alteisen-, Sperrmüll-, Bauschutt- oder Problemstoffsammlungen gehören. Beispiele: kalte Kohlenasche, Kehrricht und Staubsaugerbeutel, Glühbirnen, Zigarettenreste, Windeln, Hygieneartikel, Tapeten, Leder- und Gummiabfälle, Ton- und Keramikscherben (z.B. zerbrochene Teller), Nähabfälle sowei kaputte Gebrauchsgegenstände, bisherige Säcke des Verbandes können sie zur Restmüll-Tonne dazustellen.