Reisepass - Miteintrag von Kindern ungültig!

13.12.2011 00:00

Reisepass - Miteintrag von Kindern ungültig!

Allgemeine Informationen

 

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.

Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis.

 

Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

 

Kindermiteintragungen:

 

Seit dem 15. Juni 2009 sind Kindermiteintragungen nicht mehr möglich. Daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden.

 

Bestehende Kindermiteintragungen

a) Derzeit sind bestehende Kindermiteintragungen gültig, soferne der Reisepasses des Elternteiles noch nicht abgelaufen ist.

 

b) Bestehende Kindermiteintragungen werden aber bis 15.06.2012 mit dem 18. Geburtstag des Kindes, in jedem Fall aber mit 15. Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist.

 

Wird für das Kind ein eigener Reisepass ausgestellt, so sind alle Pässe, in denen das Kind eingetragen ist, der Behörde zur Streichung der Kindermiteintragung vorzulegen. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon für den Elternteil unberührt.

 

Da seit dem 15.6.2009 jedes Kind bei einem Grenzübertritt einen eigenen Reisepass besitzen muss und ab 15.6.2012 bestehende Kindermiteintragungen im Reisepass automatisch ungültig werden, wird empfohlen, so bald als möglich und zur Vermeidung längerer Wartezeiten ab Jänner 2012, jedenfalls aber noch vor dem Juni 2012, für Kinder einen eigenen Reisepass anfertigen zu lassen. Immer mehr Staaten akzeptieren die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern für eine Einreise nicht!

 

Beachten Sie dazu bitte die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. das durchquert werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) müssen beachtet werden. Die Passbehörden können keine Informationen über die Einreisebestimmungen in andere Länder erteilen.

 

Auf der Website des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten (BMeiA) finden sich dazu folgende Informationen:

 

- Allgemeine Reiseinformationen

- Länderspezifische Reiseinformationen

- Einreisebestimmungen

 

Telefonische Auskunft bietet das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) unter der Nummer +43/5/01150-441 an.

 

ACHTUNG

Miteingetragene Kinder dürfen bis 15.6. 2012 nur mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass sie eingetragen sind. Bei Auslandsreisen mit anderen Begleitpersonen als den Pflege- und Erziehungsberechtigten ist ein eigener Reisepass erforderlich.

 

HINWEIS

Bei einer nachträglichen Änderung oder Ergänzung werden eingetragene Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, von Amts wegen gestrichen, auch wenn sie noch keinen eigenen Reisepass besitzen.

 

Nähere Informationen beim Bürgerbüro der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, Tel. 02742/ 9025-37130, www.noe.gv.at/Bezirke/BH-St-Poelten/buergerbuero.html

oder www.help.gv.at

13.12.2011