Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2013/2014 in Höhe von € 150,-- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
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BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (Ausgleichszulagen-bezieherInnen)
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BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
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BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, oder des NÖ Kinderbetreuungs-zuschusses, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagen¬richtsatz nicht übersteigt
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sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass