Heizkostenzuschuss 2013/2014

09.10.2012 00:00

Heizkostenzuschuss 2011/2012

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2013/2014 in Höhe von € 150,-- zu gewähren.  Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:

  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (Ausgleichszulagen-bezieherInnen)
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, oder des NÖ Kinderbetreuungs-zuschusses, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagen¬richtsatz nicht übersteigt
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

 

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass

  • Anträge bis spätestens 30. April 2014 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können.

09.10.2012