Bauangelegenheiten

  • Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

- Anzeige formlos,
-
Skizze des Bauvorhabens

  • Baubewilligungsverfahren

Bitte Mitnehmen

- Formular "Ansuchen um Baubewilligung"
-
Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
-
Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung

Ansuchen Euro 14,30

  • Aufschließungsabgabe
  • Flächenwidmung/Raumordnung

​Die gültigen Flächenwidmungspläne der Gemeinde Obritzberg-Rust über das gesamte Gemeindegebiet liegen im Gemeindezentrum während den Amtsstunden für jedermann zur Einsicht auf.

Umwidmungswünsche werden im Gemeindeamt entgegengenommen.

  • Feuerpolizei/Feuerbeschau
  • Grundteilungen

Nur für Grundteilungen im Bauland.
Teilungen im Grünland werden durch die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten durchgeführt.

  • Gewerbeangelegenheiten
  • Veranstaltungsmeldungen und- gehnehmigungen

(Gesetzesbestimmungen beziehen sich auf das NÖ Veranstaltungsgesetz)

1. Strafregisterbescheinigung nach § 12 Abs. 1 Z. 2 (von Veranstalter und Ansprechperson(en), nicht älter als 6 Monate)

2. Lageplan nach § 5 Z.4

3. Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte bzw. Bescheinigung über Zertifizierung nach § 5 Z. 7

4. Sicherheitstechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)

5. Brandschutztechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)

6. Rettungstechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)

7. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nach § 5 Z. 10

8. Konzept zur Vermeidung sanitärer Missstände nach § 5 Z. 12 (bei Veranstaltungen im Freien)

9. Konzept zur Vermeidung einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbarschaft nach § 5 Z. 12 (bei Veranstaltung im Freien)

10. Darstellung der Verkehrssituation unter Anschluss eines Verkehrskonzeptes nach § 5 Z. 15

Veranstaltungen, die öffentlich zugängig sind, sind zeitgerecht (einige Tage vorher) am Gemeindeamt Obritzberg anzumelden.

 

 

 

Zuständig