Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.
Bitte mitbringen:
- Anzeige formlos,
- Skizze des Bauvorhabens
Bitte Mitnehmen
- Formular "Ansuchen um Baubewilligung"
- Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
- Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
Ansuchen Euro 14,30
- Flächenwidmung/Raumordnung
Die gültigen Flächenwidmungspläne der Gemeinde Obritzberg-Rust über das gesamte Gemeindegebiet liegen im Gemeindezentrum während den Amtsstunden für jedermann zur Einsicht auf.
Umwidmungswünsche werden im Gemeindeamt entgegengenommen.
- Feuerpolizei/Feuerbeschau
Nur für Grundteilungen im Bauland.
Teilungen im Grünland werden durch die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten durchgeführt.
- Veranstaltungsmeldungen und- gehnehmigungen
(Gesetzesbestimmungen beziehen sich auf das NÖ Veranstaltungsgesetz)
1. Strafregisterbescheinigung nach § 12 Abs. 1 Z. 2 (von Veranstalter und Ansprechperson(en), nicht älter als 6 Monate)
2. Lageplan nach § 5 Z.4
3. Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte bzw. Bescheinigung über Zertifizierung nach § 5 Z. 7
4. Sicherheitstechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)
5. Brandschutztechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)
6. Rettungstechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)
7. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nach § 5 Z. 10
8. Konzept zur Vermeidung sanitärer Missstände nach § 5 Z. 12 (bei Veranstaltungen im Freien)
9. Konzept zur Vermeidung einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbarschaft nach § 5 Z. 12 (bei Veranstaltung im Freien)
10. Darstellung der Verkehrssituation unter Anschluss eines Verkehrskonzeptes nach § 5 Z. 15
Veranstaltungen, die öffentlich zugängig sind, sind zeitgerecht (einige Tage vorher) am Gemeindeamt Obritzberg anzumelden.