Wahlrecht

Jede erwachsene Person kann selbst wählen, auch Menschen mit gesetzlicher Vertretung.

Rechtsgrundlagen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Gemeinde-Logo-transparent-i


Gem2Go_Logo_mit_Zusatz_transparent