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Gemeindezeitung März 2024Mehr...
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für EU-Bürger*.
EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger* und deren Angehörige (EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger*) benötigen für die Einreise nach Österreich kein Visum, jedoch ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis).
Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
EU-Wahl am 09.06.2024
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